Gehobener Dienst

Beamte des gehobenen Dienstes arbeiten vor allem in der Verwaltung, als Polizisten, Feuerwehrleute oder Lehrer.

Der gehobene Dienst ist die zweithöchste der vier Laufbahngruppen im deutschen Beamtenrecht. Die Beamten erfüllen in der Verwaltung von Kommunen, Bund und Ländern Aufgaben vom Sachbearbeiter bis hin zur Dezernenten-Ebene. In diesem Bereich sind die Länder die wichtigsten Arbeitgeber für Beamte des gehobenen Dienstes, doch auch beim Bund und bei Kommunen gibt es Stellen in der Verwaltung.
Weitere bedeutende Arbeitsgebiete für Beamte des gehobenen Dienstes sind der gehobene Polizeidienst und auch der Lehrerberuf an Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen. Schließlich arbeiten Beamte des gehobenen Dienstes im technischen Dienst, etwa bei Vermessungs- und Straßenbau-Ämtern oder bei den Berufs-Feuerwehren der Städte.

Oft gehört das Studium zum Vorbereitungs-Dienst

Die Ausbildungszeit der Beamten heißt Vorbereitungsdienst und besteht bei Beamten des nicht-technischen gehobenen Dienstes zumeist aus einem Fachhochschul-Studium an einer Fachhochschule eines Bundeslandes oder an der FH des Bundes für öffentliche Verwaltung. Dazu kommen Praxis-Abschnitte in den Behörden. Das Beamtenverhältnis beginnt hier also bereits zu Studienbeginn und es werden Anwärter-Bezüge gezahlt.
Wegen des FH-Studiums müssen die Bewerber für den gehobenen Dienst mindestens die Fachhochschul-Reife nachweisen - nur besonders geeignete Beamte des mittleren Dienstes können ohne diesen Abschluss in den gehobenen Dienst übernommen werden. Für alle gelten daneben die persönlichen Vorraussetzungen für Beamte: Die Bewerber müssen nicht-vorbestrafte Deutsche oder EU-Staatsbürger sein, deren Gesundheits-Zustand eine frühe Dienstunfähigkeit nicht erwarten lässt.
Bei den Bildungs-Vorraussetzungen gibt es auch Arbeits-Bereiche mit höheren Anforderungen: Lehrer müssen im Normalfall ein Studium an einer Universität absolvieren, bevor sie ihren Vorbereitungsdienst - das Referendariat - antreten. Dazu benötigen sie die Allgemeine Hochschulreife. Auch Bewerber für den technischen Dienst studieren nicht während ihres Vorbereitungs-Dienstes. Von ihnen wird bei der Einstellung ein Fachhochschul-Diplom in einem technischen Studiengang verlangt.

Sichere Arbeit, sichere Versorgung

Egal, ob der Vorbereitungs-Dienst mit oder ohne Studium abläuft: Wer ihn erfolgreich beendet, wird zur Probe verbeamtet, später folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Damit verfügen die Beamten des gehobenen Dienstes über einen sicheren Job mit ebenso sicheren Versorgungs-Ansprüchen im Alter. Die vorzeitige Entlassung gegen seinen Willen ist nur durch ein Disziplinar-Verfahren oder im Falle eine Verurteilung des Beamten zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr möglich.
Den Beamten des gehobenen Dienstes sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zugeordnet. Die Höhe des Gehaltes in einer Stufe ist je nach Bundesland und auch für die Beamten des Bundes unterschiedlich. Gemeinsam ist allen Beamten des gehobenen Dienstes, dass sie zunächst alle zwei, später alle drei und dann alle vier Jahren eine Gehaltserhöhung bekommen.

Kategorie: Laufbahngruppen der Beamten

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